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Visaregelung für Kinder in binationaler Ehe

 
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Autor Nachricht
andreas
Neuling


Anmeldungsdatum: 24.03.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Mi März 24, 2004 1:12 pm    Titel: Visaregelung für Kinder in binationaler Ehe Antworten mit Zitat

hallo zum thema visa habe ich eine dringende frage und hoffe jemand weiss eine loesung.
ich bin deutscher und mit einer russin verheiratet und wir leben in moskau.wir haben einen 9 monate alten sohn der in moskau geboren wurde.
jetzt das problem:
mein sohn ist von geburt deutscher,er ist in meinem reisepass eingetragen und hat seinen eigenen kinderausweiss.da es keine doppelte staatsbuergerschaft zwischen der brd und russland gibt haelt sich mein sohn zur zeit illegal in russland auf.wir wollen nach deutschland fliegen und koennen unseren sohn nicht ueber die russische grenze bringen da er kein visa fur russland hat.kein russiisches amt und wir waren bei allen stellt in diesem fall ein visa aus und auch die deutsche botschaft kann nicht weiterhelfen. wie kriege ich meinen sohn aus russland raus???
weiss jemand was ich tun kann??
gruesse andreas
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achim
Site Admin
Site Admin


Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 391
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Mi März 24, 2004 1:50 pm    Titel: hallo Antworten mit Zitat

Hallo Andreas,

lasse Deinen Sohn in den Pass Deiner Frau eintragen. Dann kann er auch ohne Visa reisen.

Eine doppelte Staatsbuergerschaft ist laut Konsulat in Moskau moeglich.

alles Gute
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Dietrich
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 25.02.2004
Beiträge: 724
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Mi März 24, 2004 2:04 pm    Titel: Visum Antworten mit Zitat

Hallo Andeas,

wie? "und auch die deutsche botschaft kann nicht weiterhelfen"??

Da haelt sich ein deutscher Staatsbuerger ohne eigenes Verschulden in Russland auf und kann nicht mehr ausreisen?
O.K. der Staatsbuerger ist erst 9 Monate und die "Schuld" liegt eher beim Vater...

Spass beseite....
Ich bin da kein Rechtsexperte, aber wie ist der Eintrag deines Sohnes denn in deinen Pass gekommen? Dann warst du doch in Deutschland, oder? Alleine?
Ihr habt doch bestimmt eine Geburtsurkunde oder sowas... besteht denn nicht die Moeglichkeit das Kind jetzt noch in den Pass der Mutter eintragen zu lassen? Habt ihr halt vorher nicht dran gedacht...
Dann muesste er doch ausreisen koennen, oder?
Ihr muesst ja nicht sagen, das er einen Kinderausweis aus Deutschland hat...

Wie sieht denn das bei einer Einreise nach Russland aus? Bekommt ein Kleinkind denn auch ein Visum in den Kinderausweis? So ein richtiges eigenes mit Bild und so?

----/Nachtrag--------------
Ich habe grade mal nachgesehen:
Also auf der Seite der russischen Botschaft steht (benoetigt wird...):
--------
Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 3 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten.
-------
und weiter:
-------
Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag (Punkt 22).
------
----Nachtrag\--------------
"in dessen Visum das Kind eingetragen wird".....
auf jeden Fall, oder nur wenn aelter als 4 Jahre?

Wo wird das Kind denn in das Visum eingetragen?

Dietrich.

P.S. Haben die von der Botschaft dir wirklich gesagt "Da koennen wir dann auch nicht helfen?"
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Gast






BeitragVerfasst am: Mi März 24, 2004 4:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andreas,

Über die Aussage der dt. Botschaft bin auch ich entsetzt!

Meines Wissens (leider habe ich die Broschüre mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht nicht zur Hand) hat Eurer Sohn Anspruch auch auf die russiche Staatsangehörigkeit, da er einen russischen Elternteil hat und auch in Rußland geboren ist. Da Ihr eine russische Geburtsurkunde haben müßt (wir habt Ihr Euren Sohn sonst in Deinen Paß eintragen lassen können?), müßtet Ihr auch mit dieser Urkunde den Kleinen in den Paß Deiner Frau eintragen lassen können.

Meine Tochter hat die doppelte Staatsangehörigkeit, ist im Paß meiner Frau eingetragen und hat außeredem einen eigenen Kinderausweis. Bisher gab es beim Reisen keine Probleme.

Nicht aufgeben und ggf. einen Juristen einschalten!!
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Karsten Packeiser
Berater/in
Berater/in


Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 88
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Mi März 24, 2004 6:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo andreas,

ich kann mich nur dem allgemeinen Tenor anschließen. Eigentlich duerfte es keine Probleme geben.

Zum Eintrag in den Reisepass des russischen Elternteils benötigt Ihr ein kleines offizielles Papier mit rundem Stempel, auf dem steht, dass x.y. Bürger der Russischen Föderation ist. Dieses Papier erhaltet ihr mit der Geburtsurkunde, auf der ein Elternteil als russische(r) Staatsbürger(in) eingetragen ist. Der bürokratische Aufwand hält sich eigentlich in Grenzen.

Die russische Reisepass-Behörde interessiert sich m.W. nicht für weitere Staatsangehörigkeiten des Kindes, ich würde diese Tatsache nicht verschweigen, aber für alle Fälle auch nicht zu laut herumerzählen.

P.S. Meine Tochter ist im russischen Pass der Mutter eingetragen und hat praktisch seit der Geburt auch ihren eigenen Euro-Pass mit russischem Faltblatt-Jahresvisum.
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hc_blacki
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 31.01.2004
Beiträge: 592
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Mi März 24, 2004 6:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Unsere 3 jährige Tochter ist im russischen Reisepass meiner Frau eingetragen und besitzt einen Deutschen Kinderausweis. Das reicht und wir hatten noch nie Probleme.
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Marco
Grünschnabel


Anmeldungsdatum: 28.05.2004
Beiträge: 13
Wohnort: Köln/Bonn

BeitragVerfasst am: Di Aug 10, 2004 8:26 am    Titel: Re: Visaregelung für Kinder in binationaler Ehe Antworten mit Zitat

andreas hat folgendes geschrieben::
hallo zum thema visa habe ich eine dringende frage und hoffe jemand weiss eine loesung.
ich bin deutscher und mit einer russin verheiratet und wir leben in moskau.wir haben einen 9 monate alten sohn der in moskau geboren wurde.
jetzt das problem:
mein sohn ist von geburt deutscher,er ist in meinem reisepass eingetragen und hat seinen eigenen kinderausweiss.da es keine doppelte staatsbuergerschaft zwischen der brd und russland gibt haelt sich mein sohn zur zeit illegal in russland auf.


Davon malk abgesehen auch wenn ich ein bißchen spät bin.
Euer Sohn ist Russe und Deutscher, da er aufgrund der Geburt in Russland automatisch die russische Staatsbürgerschaft kraft GEsetzes erhalten hat und die deutsache Staatsbürgerschaft, weil er von dir abstammt.
In diesem Fall ist die Doppelstaatsbürgerschaftz zugelassen!!!!!
Doppelstaatsbürgerschaft ist in D nicht möglich, wenn sich jemand einbürgern lassen will, wie beispielsweise viele russische Ehepartner nach diversen Jahren des Zusammenlebens
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bjrnwac
Pfadfinder/in
Pfadfinder/in


Anmeldungsdatum: 06.07.2004
Beiträge: 29
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Mi Okt 13, 2004 11:13 am    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Hallo Andreas,

Über die Aussage der dt. Botschaft bin auch ich entsetzt!

Meines Wissens (leider habe ich die Broschüre mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht nicht zur Hand) hat Eurer Sohn Anspruch auch auf die russiche Staatsangehörigkeit, da er einen russischen Elternteil hat und auch in Rußland geboren ist. Da Ihr eine russische Geburtsurkunde haben müßt (wir habt Ihr Euren Sohn sonst in Deinen Paß eintragen lassen können?), müßtet Ihr auch mit dieser Urkunde den Kleinen in den Paß Deiner Frau eintragen lassen können.

Meine Tochter hat die doppelte Staatsangehörigkeit, ist im Paß meiner Frau eingetragen und hat außeredem einen eigenen Kinderausweis. Bisher gab es beim Reisen keine Probleme.

Nicht aufgeben und ggf. einen Juristen einschalten!!


So sehe ich das auch. Habe mich (als in Moskau lebender werdender Vater mit russischer Ehefrau) bereits etwas in diesen Fragen informiert. Auch mein Sohn/Tochter wird hier das Licht der Welt erblicken, anschliessende Ausstellung von Kinderausweis und Eintrag im Pass der russischen Frau und bingo. doppelte Staatsangehörigkeit ebenfalls problemlos!)
Und was die Frage nach dem Juristen angeht... bin selbst ein solcher Wink
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