Verfasst am: So Feb 22, 2004 6:56 pm Titel: einheitliche Bestimmungen zur Personenkontrolle
Gibt es in Russland einheitliche Bestimmungen zur Personenkontrolle? Dass jeder jeden Ausländer kontrollieren darf ist sicher ein Relikt aus kommunistischen Zeiten. aber sollte er/sie nicht vorher den Grund nennen und sich mit Dienstnummer und Namen vorstellen? Wer legt fest wer wen kontrollieren darf?
Verfasst am: So Feb 22, 2004 7:11 pm Titel: bestimmungen
gesetz und auslegung sind oft nicht unmittelbar miteinander verknüpft. dies ist in deutschland und wahrscheinlich noch mehr in russland die realität. personenkontrollen können immer durch widrige umstände gerechtfertigt werden. ob ein terroranschlag oder die verkehrssicherheit als vorwand angegeben werden ist dann letztlich egal. zur rechenschaft ziehen kann man weder in deutschland noch in russland jemanden für ungerechtfertigte kontrollen. aber was ist denn auch schon ungerechtfertigt...
Zuletzt bearbeitet von achim am Mi Feb 25, 2004 11:33 am, insgesamt ein Mal bearbeitet
Ein paar Regeln gibt es doch: Ein Streifenpolizist, der die Papiere von Passanten kontrollieren will, muss sich mit Namen und Dienstgrad vorstellen. Außerdem sollte er irgendwo an der Uniform eine Marke mit seiner Dienstnummer tragen.
Wenn er sie nicht bei sich hat, ist er vermutlich nicht berechtigt, Ausweise zu kontrollieren. Dieses Wissen hilft im konkreten Fall zugegeben nicht unbedingt weiter.
Wer Russisch kann, findet auf dieser Seite viel Lesenswertes zum Thema:
Anmeldungsdatum: 20.07.2003
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Verfasst am: Mi Feb 25, 2004 1:27 pm Titel:
Im Prinzip gilt in Russland natürlich das Prinzip, wer die Waffe hat, hat auch das Recht. Wer im Rahmen eines OMON-Überfalls auf einen Musik-Club schon mal 2 Stunden auf dem Boden gelegen hat, während die "Ordnungshüter" brutal prügelnd Kasse und Getränkevorräte plündern und sich in Siegerpose mit den schweren Stiefeln auf den Rücken der Bürger stehend gegenseitig fotografieren, ja, der weiß, was ich meine.
Aber es gibt ein paar Nuancen, die vielleicht wert sind, erzählt zu werden.
Laut seiner Dienstordnung hat der Polizist (Gaischnick, Omonjez) das Recht, die Dokumente zu überprüfen, falls er einen begründeten Verdacht hat, dass die zu kontrollierende Person eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat. Deshalb ist meine - in gepflegtem Russisch vorgetragene - Antwort auf ein derartiges Ansinnen immer: "Welcher Straftat oder Ordnungswidrigkeit verdächtigen Sie mich?"
Falls er sich weigert, seinen Verdacht mit mir zu teilen, schreibe ich mir erstmal seine Daten (inkl. Dienst-Otdelenie) auf, bevor ich ihn an meine lasse. Dabei spiele ich dann gerne den "Super-Deutschen", das heißt ich schaue ihm grade in die Augen, entlocke meinem Gesicht einen Ausdruck von gespannter Intelligenz und irgendwie habe ich noch nie wirkliche Probleme gehabt, auch wenn ich mal ohne Dokumente unterwegs war. (Die Ausnahmen erzähle ich ein anderes Mal, ging aber immer gut aus.)
Ich - das gebe ich zu - habe manchmal etwas oberlehrerhaftes, aber diese nur auf Bargeld fixierten Uniformträger in Russland tun mir einfach leid. Welcher (Selbst-)Hass muss sich in ihnen aufbauen, falls sie in der Lage wären, zu verstehen, Teil eines welch niederträchtigen Systems sie sind? Und ich gebe ihnen gerne eine Lektion in Bürgergesellschaft, die ja übrigens Putin laut eigenem Bekunden in Russland voranbringen will. Ich helfe ihm gerne dabei. Vielleicht kommen die Milizionäre sich dann als Menschen etwas wertvoller vor. Wer weiß!
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