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Foto im Kinderausweis?
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sandra
Grünschnabel


Anmeldungsdatum: 29.06.2004
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: Fr Aug 20, 2004 1:12 pm    Titel: Foto im Kinderausweis? Antworten mit Zitat

Hallo,

Einreisefieber und kein Ende. Ich möchte Anfang September gemeinsam mit meiner Tochter meinem Mann nach Moskau folgen. Alle Formalitäten werden von der Reisestelle der Firma meines Mannes erledigt... heißt es!
Da gab es die auch die Auskunft, dass unsere Tochter, die im November 2 Jahre wird, kein Lichtbild in ihrem Kinderausweis benötigt. Jetzt habe ich aber noch mal bei der Visa-Agentur nachgefragt und gaben mir die Wischi-Waschi-Auskunft, dass das nun an der Tagesform des Konsularbeamten läge, ob ich das Visum bekomme oder nicht.
Selbst wenn ich es bekäme, kriege ich dann nicht spätestens am Flughafen in Moskau bei der Einreise Probleme?

Vielen Dank im Voraus

Sandra
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AnGro
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 13.04.2004
Beiträge: 552
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Fr Aug 20, 2004 1:20 pm    Titel: Re: Foto im Kinderausweis? Antworten mit Zitat

Russische Botschaft hat folgendes geschrieben::
2. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

1. Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 3 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten.

2. Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein.

3. Ein am Visumantrag festgeklebtes Passbild (keine Ablichtungen), Format 3x4 cm. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden.

Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag (Punkt 22).



Ich lese daraus, dass im Kinderausweis unbedingt ein Lichtbild sein muss, wenn allerdings das Kind per Elternreisepass einreist (und nur mit diesem Elternteil ausreisen kann und muss) muss im Elternreisepass noch kein Lichtbild sein.

@Blacki: Wie ist das bei Deiner Tochter?
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Dietrich
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 25.02.2004
Beiträge: 724
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Fr Aug 20, 2004 1:20 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat von http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?type_id=5&land_id=140:

Fьr deutsche Staatsangehцrige besteht Visumpflicht sowohl bei Ein- als auch bei Ausreise und auch bei Transitreisen z.B. nach Kasachstan. Das Visum muss vor der Einreise bei einer der russischen Auslandsvertretungen beantragt und eingeholt werden. Benцtigt wird ein mцglichst drei Monate ьber die Reise hinaus gьltiger Reisepass, fьr Kinder unter 16 Jahren ein Kinderausweis, der stets mit Lichtbild versehen sein muss, oder ein Eintrag in den Reisepass eines Elternteils. Seit dem 10. Februar 2003 mьssen sich Auslдndermittels einer Migrationskarte bei der Einreise registrieren lassen. [....]


Also sicher ist sicher!!!

Dietrich.

Auch wenn das Kind im Pass der Eltern mit drin ist sollte moeglichst ein Bild dabei sein!
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AnGro
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 13.04.2004
Beiträge: 552
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Fr Aug 20, 2004 1:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@Dietrich: Laughing ERSTER !!! Laughing Very Happy Wink
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Dietrich
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 25.02.2004
Beiträge: 724
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Fr Aug 20, 2004 1:26 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die Antwort ist gleiche Uhrzeit. Wahrscheinlich nur nach Anfangsbuchstaben des Namens sortiert worden Smile

Ich nenn mich in AAA_Dietrich um Smile

Zusatz: Das auswaertige Amt sagt aber an anderer Stelle auch das das nur bei Kindern ueber 5 Jahre noetig ist...
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/kinderausweise_html
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sandra
Grünschnabel


Anmeldungsdatum: 29.06.2004
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: Fr Aug 20, 2004 8:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, dann bin ich ja so schlau wie vorher. Morgen habe ich zumindest einen Termin beim Fotografen zwecks Passbild. Vielleicht sollte ich das russische Konsulat nochmal persönlich anrufen. Ich fürchte dann allerdings, dass ich beim vierten Anruf die vierte Meinung zu diesem Thema höre. Warum kann das nicht eindeutig geregelt sein?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Sandra
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Simone
Pfadfinder/in
Pfadfinder/in


Anmeldungsdatum: 10.06.2004
Beiträge: 43
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Sa Aug 21, 2004 8:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Sandra, unsere deutschen Kollegen in der Firma mit Kindern haben für jedes Ihrer Kleinen einen separaten Pass mit eigenem Visum. Der Pass ist nur fünf Jahre gültig, ansonsten sieht er so aus, wie der von uns (die leider schon über 26 Jahre alt sind...) Smile .

Es wird auf dem Weg hierher noch viele dieser "Hürden" geben, Augen zu und durch!! Ein Wegweiser durch diese Bürokratie würde mehr als 1000 Seiten füllen und niemals das Prädikat "allgemein gültig" tragen können.

Poka,
Simone
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sandra
Grünschnabel


Anmeldungsdatum: 29.06.2004
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: So Aug 22, 2004 3:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, und dabei bin ich noch nicht mal in Moskau angekommen! Welche Hürden wohl dort auf mich warten, wenn ich hier schon mit der Bürokratie und Unkenntnis zu kämpfen habe. Aber ich denke, dass ich morgen alles erledigen kann. Zumindest meine Reisedaten habe ich schon, da brauche ich ja nun "nur" noch das Visum für Sophie und mich:-)).

Sandra
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Dietrich
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 25.02.2004
Beiträge: 724
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Mo Aug 23, 2004 8:24 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sandra,

du solltest dich in dieser Hinsicht schon mal an russiche Verhaeltnisse gewoehnen. Also egal wie die Gestzlage auch ist, wenn du an der Grenze mit deinem Kind stehst und der Grenzer ist der Meinung du braeuchtest ein Bild, dann wird es entweder teuer oder langwierig um ihn davon zu ueberzeugen das die rechtliche Lage anders ist.

Lass einen Kinderausweis mit Foto machen und du bist auf der sicheren Seite.
Das ist genau das Gleiche wie beim Thema Fuehrerschein:
Eigentlich sollte der Europaeische reichen (es gibt da irgendsoeine Regelung) wenn man ihn notariell beglaubigt uebersetzen laesst. Und einige Leute haben damit auch noch nie Probleme gehabt.
Aber bevor man langwierige Streitereien mit irgendwelchen Verkehrspolizisten anfaengt, sollte man lieber auch einen internationalen Fuehrerschein machen lassen und den mitnehmen.

So ist das hier in Russland nun mal. Recht haben und Recht kriegen sind hier noch mehr zwei verschiedene Dinge als in Deutschland!

Dietrich.
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Reinhard
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 20.03.2004
Beiträge: 454
Wohnort: im Ruhrpott

BeitragVerfasst am: Mo Aug 23, 2004 8:31 pm    Titel: Antworten mit Zitat

na, na, na, Dietrich,

man merkt dass du schon längere Zeit nicht mehr in Deutschland warst -
aus Deiner Oase RU.

Reinhard
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Dietrich
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 25.02.2004
Beiträge: 724
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Di Aug 24, 2004 12:58 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Reinhard hat folgendes geschrieben::
na, na, na, Dietrich,

man merkt dass du schon lдngere Zeit nicht mehr in Deutschland warst -
aus Deiner Oase RU.

Reinhard


Wieso? Ist das in Deutschland mittlerweile auch nix mehr mit dem 'Recht kriegen' ???

Dietrich.
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Gast






BeitragVerfasst am: Mo Aug 30, 2004 12:20 pm    Titel: Registrierung in Moskau Antworten mit Zitat

Hallo, bei meinem letzten Aufenthalt habe ich noch folgendes dazu gelernt:

Die Bedingungen für die Registrierung - auch von Kurzvisa (bis 3 Monate usw) wurden verschärft.

Wer im Hotel wohnt, bekommt wie gewohnt seinen Registrierstempel für die Zeit des Hotelaufenthalts (vielleicht auch für länger).

Da ich immer bei Freunden wohnte, hat die Agentur, die mir die Einladungen (Visabefürwortungen) erstellt, auch den Registrierstempel in den Pass gedrückt. Das ist nicht mehr möglich.

Der Hauptmieter / Wohnungseigentümer (nicht Besitzer Wink) muss jetzt mit allen in der jeweiligen Wohnung registrierten Bewohnern zum sogenannten ZhKU / DÈZ (ShKU / DÈS, Kommunaldienstleistungs-Verwaltung in etwa), dort eine Erklärung unterzeichnen, dass er bereit ist, dich zu registrieren, diese müssen alle anderen registrierten Bewohner mitunterzeichnen. Die Unterschriften müssen von einem Mitarbeiter des ZhKU / DÈZ bestätigt werden.
Weiterhin müssen für die Zeit deiner Registrierung Kommunalabgaben (Müllabfuhr, Wasser, Abwasser, Fernwärme, Gas usw.) gezahlt werden. Darum geht das über das ZhKU/DÈZ. Mit der bestätigten Erklärung geht es dann zum UVIR (UWIR, Upravlenie Viz i Registracii). Diesen Gang können dir auch Agenturen oder die Firma deines Mannes abnehmen.

Die Agenturen können dir auch eine formale Hotelregistrierung für die erste Zeit beschaffen, das geht aber gewaltig ins Geld.

Das ist mein letzter Wissensstand, Russland ist immer für Überraschungen gut, daher keine Gewähr!
Burkhard
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Reinhard
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 20.03.2004
Beiträge: 454
Wohnort: im Ruhrpott

BeitragVerfasst am: Mo Aug 30, 2004 7:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat

in Deutschland ist schon lange nix mehr mit Recht kriegen -
nur löhnen für allen Scheiß, insbesondere Umweltmaßnahmen, die die Grüne Oase Deutschland immer weiter zurückwirft ...

Zeitungsmeldung letzte Woche "der Lebensstandard der Deutschen ist inzwischen unter den der Italiener gesunken ....." sagt alles - wenn der kalabrische Bauer mit seinem ruhigen Leben das gleiche verdient wie wir,
dann sollte das im Normalfall die Alarmglocken läuten - nix damit, wir akzeptieren weniger Urlaub, kein Weihnachtsgeld mehr, kein Urlaubsgeld mehr, Streichung übertarifliche Zulagen und alles, wo man sein Leben drauf aufgebaut hat, solange bis der Staat eben auch keine Kohle mehr hat die er den paar Idioten, die noch arbeiten, aus der Tasche ziehen kann.

Reinhard
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bjrnwac
Pfadfinder/in
Pfadfinder/in


Anmeldungsdatum: 06.07.2004
Beiträge: 29
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Mi Okt 13, 2004 10:33 am    Titel: Zur Registrierung... Antworten mit Zitat

Ein kleiner Beitrag zum Registrierungs-Problem:

A) Einreise nach Russland:
Alle Ausländer benötigen für die Einreise nach Russland ein Visum. Je nach Dauer Ihres Aufenthalts, sind Visa zur einmaligen Einreise und Visa zur mehrmaligen Einreise erhältlich:
Ersteres erlaubt die einmalige Einreise und ein maximal 3 monatigen Aufenthalt in Russland. Letzteres ist maximal 1 Jahr gültig und erlaubt beliebig viele Ein- und Ausreisen.
Wer nach Russland einreist muss zunächst am Flughafen, noch vor der Passkontrolle, eine zweiteilige Immigrationskarte ausfüllen. Einen Abschnitt hiervon behalten die Grenzbeamten bereits bei der Einreisekontrolle ein, den zweiten Abschnitt bekommt man mit dem abgestempelten Pass wieder ausgehändigt.
Während des Aufenthalts in Russland sollte man diesen Abschnitt jederzeit gemeinsam mit dem Pass bei sich führen, um bei Kontrollen durch die Miliz nicht in Schwierigkeiten zu geraten.
Solche Kontrollen finden in Moskau relativ häufig statt.
Bei der Ausreise aus Russland wird dann bei der Passkontrolle die Ausreisekarte einbehalten.
Wer als Ausländer für längere Zeit nach Russland reist, muss sich bei der Miliz registrieren lassen.


B) Registrierung:
In der letzten Zeit wurden in Russland die Registrierungs-Vorschriften für Ausländer wiederholt geändert. Diese Veränderungen der Vorschriften werden vom Innenministerium initiiert und (wie in Russland leider üblich) nicht mit anderen Behörden koordiniert, so dass wie so oft die eine Hand nicht weiss was die andere tut…
Nach den (derzeitigen) gesetzlichen Vorschriften in Russland, muss sich ein Ausländer spätestens am 3. Werktag nach der Einreise registrieren lassen. Erster Tag dieser 3-Tages-Frist ist nach Gesetz (die Wirklichkeit kann im Einzelfall durchaus anders aussehen…) der auf die Einreise folgende Werktag.
Im Falle einer Kontrolle durch die Miliz nach Fristablauf drohen Sanktionen, bis hin zu Festnahme, Ausweisung oder Verbot der fristgerechten Ausreise. Wer sich selbst um seine Registrierung kümmern muss sollte dies so frühzeitig wie möglich in Angriff nehmen, denn wenn die 3-Tages-Frist verstrichen ist, wird der Vorgang sehr viel umständlicher bis unmöglich und auch (viel) teurer.
Die Registrierung wird durch folgende Stellen durchgeführt:
* durch das Hotel
* durch die zuständige Registrierungsbehörde (OWIR)
* durch die einladende Firma
Wer also während seines Aufenthalts nicht in einem Hotel wohnt, muss sich selbst um seine Registrierung kümmern. Bei Unterkunft in einem Hotel treten hingegen keine Schwierigkeiten auf, da die Registrierung vom Hotel übernommen wird. Üblicherweise ist hierfür bei der Einreise bis zum nächsten Morgen der Pass an der Rezeption abzugeben.
1. ordnungsgemäßer Registrierungsprozess entsprechend den Vorschriften:
Schritt 1: Der Besitzer der Wohnung, in der Sie während Ihres Russlandaufenthaltes leben, muss einen von allen Wohnungsbewohnern unterzeichneten und von der Hausverwaltung beglaubigten Antrag (siehe die angehängten Dokumente: „Antrag“ und „Ausfüllmuster zum Antrag“) an die zuständige Registrierungsbehörde stellen. In diesem Antrag wird erklärt, dass er Ihnen den Aufenthalt in seiner Wohnung genehmigt und um Ihre Registrierung ersucht. Dieses Dokument sollte bereits vor Ihre Anreise erstellt und beglaubigt werden, um wertvolle Zeit Ihrer Drei-Tage-Frist und während Ihres Aufenthalts zu sparen.
Schritt 2 Mit diesem Dokument, Ihrem Reisepass und einem Antrag auf Registrierung (siehe angehängtes Dokument „Antrag auf Registrierung“) müssen Sie zur zuständigen Registrierungsbehörde gehen und sich dort registrieren lassen. Dies kann mehrere Stunden oder aber auch Tage in Anspruch nehmen, da die russischen Behörden für Ihre Langsamkeit und Unberechenbarkeit bekannt sind. Die Kosten variieren, liegen aber unter 10 EUR. Diese Gebühr ist üblicherweise unter Vorlage einer entsprechenden Zahlungsaufforderung bei der Bank in Cash einzuzahlen, den Vordruck für die Einzahlung erhält man bei der Registrierungsbehörde. Der Einzahlungsbeleg der Bank ist dann bei der Registrierungsbehörde vorzulegen.
Haben Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht, so wird Ihr Pass zur Bearbeitung von der Registrierungsbehörde für einige Zeit einbehalten, als Passersatz wird Ihnen für diese Zeit ein Dokument („Spravka“), welches Ihnen im Falle einer Passkontrolle als Passersatz dient. Wenn alles klappt, liegt wenige Tage später der Pass mit eingetragener Registrierung zur Abholung bereit.
Vor Abgabe des Passes bei der Registrierungsbehörde sollten Sie sich eine Kopie von Pass mit Visum und Immigrationskarte machen, um diese Kopien gemeinsam mit der erteilten „Spravka“ bei sich führen.

Fazit: Um die Registrierung selbst bei den Behörden zu erwirken, benötigt man neben verschiedenen Unterlagen auch viel Geduld bei den Behördengängen. Dort bilden sich regelmäßig längere Warteschlangen, Informationen über die erforderlichen Schritte, Dokumente, etc… werden im Voraus nicht erteilt.
Es ist zu empfehlen den Gang zu den Behörden in Begleitung einer sprachkundigen Person zu machen, etwa dem Vermieter, bzw. der einladenden Person. Somit sind die Informationen leichter zu erhalten, das Behördenpersonal ist nicht besonders gut gelaunt und legt keinen großen Wert auf „Bürgernähe“. Auch ist der Nutzen einer Hilfe beim Anstellen in der Warteschlange nicht zu unterschätzen. Den Gang zur Behörde sollte man nicht vor Mittagspause oder Feierabend legen, da die Bürozeiten bei den russischen Behörden sehr exakt eingehalten werden, mit dem Pausengong wird der Schalter geschlossen, am Nachmittag bzw. Folgetag bildet sich eine neue Warteschlange…)
2. Registrierung über ein Hotel mit Pro-forma-Hotelbuchung:
Viele russische Firmen bieten gegen Entgelt an, Ausländern die Registrierungs-Prozedur zu ersparen, indem bei einem Hotel eine Pro-Forma-Buchung angelegt wird und der Gast dann über das Hotel registriert wird. An Kosten fallen dabei meist die Kosten der Pro-Forma-Buchung für eine Übernachtung an sowie eine Service-Gebühr der russischen Agentur. Wer einen längeren Aufenthalt in Russland plant, sollte von dieser Variante jedoch Abstand nehmen und sich nach den oben geschilderten offiziellen ordnungsgemäßen Regeln registrieren lassen.
3. Abschliessende Bemerkung:
Die Gültigkeit der Registrierung hängt von der Art Ihrer Einladung und dem Zweck Ihres Aufenthalts ab. Es ist daher durchaus möglich, dass Sie die Registrierung nach einer gewissen Zeit entsprechend verlängern müssen. Wenn Sie ein Multivisum (berechtigt zur mehrfachen Ein- und Ausreise) haben und während der Geltungsdauer Ihrer Registrierung für eine kurze Zeit (beispielsweise Urlaub, Geschäftsreise) aus Russland ausreisen, müssen Sie sich im Anschluss an die Wiedereinreise nach Russland erneut registrieren lassen. Die Registrierung wird auf Ihrer Immigrationskarte eingetragen, diese ist bei Verlassen des Landes an der Passkontrolle abzugeben.
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AnGro
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 13.04.2004
Beiträge: 552
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Mi Okt 13, 2004 10:45 am    Titel: Re: Zur Registrierung... Antworten mit Zitat

bjrnwac hat folgendes geschrieben::
Wenn Sie ein Multivisum (berechtigt zur mehrfachen Ein- und Ausreise) haben und während der Geltungsdauer Ihrer Registrierung für eine kurze Zeit (beispielsweise Urlaub, Geschäftsreise) aus Russland ausreisen, müssen Sie sich im Anschluss an die Wiedereinreise nach Russland erneut registrieren lassen. Die Registrierung wird auf Ihrer Immigrationskarte eingetragen, diese ist bei Verlassen des Landes an der Passkontrolle abzugeben.


Diese Aussage ist zum Glueck nicht ganz korrekt. Multivisa werden nicht nur auf der Immigrationskarte registriert, sondern normalerweise auch im Pass. Die Registrierung gilt bis zu dem eingetragenen Datum, danach erst braucht man eine neue. Bei Wiedereinreise bleibt die Immigrationskarte einfach weiss, da die Registrierung ja aus dem Pass hervorgeht.

Zu den Gebuehren: die Registrierung kostet 20 Rubel. Bei der Wohnungsverwaltung muss man noch Abgaben fuer Wasser und Waerme fuer den Registrierungszeitraum zahlen, da diese personenanzahlbezogen erhoben werden.

Zu der Dreitagesfrist: Es zaehlen drei Arbeitstage, wobei der erste Tag der dem Einreisetag folgende Arbeitstag ist.
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