Verfasst am: Mo Aug 09, 2004 7:29 am Titel: schengener abkommen
hallo!
wer kennt sich den mit dem aus?? ich weiss zwar das man mit einem visum, das in einem land ausgestellt wurde welches dieses abkommen unterschrieben hat, in die anderen abkommensländer einreisen kann, ohne ein eigenes austellen zu lassen!
da würde mich doch interessieren ob das z.B. mit einem flughafen auch funktioniert!! kennt sich da jemand aus???
da meine freundin bald wieder auf besuch kommen will, und wir überlegungen angestellt hatten, den münchner flughafen zu benutzen, sie von mir aber die einladung für österreich bekommt! da wäre es natürlich blöd, wenn sie in münchen ankommt, und dann nicht durch die passkontrolle kommt, wegen einem ungültigen visums!!!
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Wenn du etwas noch so gut erklaerst, dass niemand es missverstehen kann,
wird es immer noch einen geben.
Also das dürfte normalerweise kein Problem darstellen. Der Grenzbeamte in München wird sie vielleicht befragen, aber wenn sie dann sagt, sie reist nur durch, sollte es kein Problem sein.
In den Visabestimmungen heißt es, man soll in dem Land das Visum beantragen, in dem man sich am längsten aufhält.
Meine Frau ist für rd. 2 Jahren mit einem von der dt. Botschaft ausgestellten Visum nach Deutschland eingereist und über Finnland (da wir mit dem Auto/Fähre gefahren sind) ausgereist. Keine Fragen und Probleme etc.
Also ich denke, sie wird diese Frage bestellt bekommen und anschl. ist es kein Problem.
naja achim, das hatte ich mir zuerst auch gedacht!
aber der sinn des schengener abkommens ist es doch, eine zone von mehreren ländern zu schaffen, in der man sich frei bewegen kann, mit nur einem visum!!! nur bin ich mir eben nicht sicher wie es beim flugzeug ausschaut, ob das probleme geben könnte!
ich glaub ich werd mal bei einer regionalen behörde anrufen, die für die visas zuständig ist!! die sollten es wissen!!
oder hat hier einer genaue informationen??? ich finde nur immer eine allgemeine beschreibung des abkommens im internet, aber nie eine genau erklärung!!!
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Wenn du etwas noch so gut erklaerst, dass niemand es missverstehen kann,
wird es immer noch einen geben.
Gesetzeslage:
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Schengener Durchfьhrungsьbereinkommen
Artikel 12
(1) Der in Artikel 10 Absatz 1 eingefьhrte einheitliche Sichtvermerk wird von den diplomatischen und konsularischen Vertretungen und gegebenenfalls von den gemдЯ Artikel 17 festgelegten Behцrden der Vertragsparteien erteilt.
(2) Fьr die Erteilung dieses Sichtvermerks ist grundsдtzlich die Vertragspartei zustдndig, in deren Hoheitsgebiet das Hauptreiseziel liegt. Kann dieses Ziel nicht bestimmt werden, so obliegt die Ausstellung des Sichtvermerks grundsдtzlich der diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Vertragspartei der ersten Einreise.
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Aber da deine Frau ja als Hauptreiseziel "Oesterreich" hat, waere also eine Ausstellung durch Deutschland sogar falsch!
Dietrich.
P.S: (an Meta) Da gibt es auch noch irgendwelche Durchfuehrunghinweise oder sowas. Da wird beschrieben wie man das Hauptreiseziel" ermittelt.
siehe:
Gemeinsame Konsularische Instruktion (цffentlicher Teil):
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=41999D0013&model=guichett
Such da mal nach "II. ZUSTДNDIGE AUSLANDSVERTRETUNG"
da ich ja eine private einladung für österreich geschickt habe, ist es leicht nachzuvollziehen wo das hauptziel liegt!!!
ich werde das gleich weiterleiten, das sie auf dem konsulat nachfragen soll, ob für ein schengener visa noch etwas spezielles gemacht werden muss...
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Wenn du etwas noch so gut erklaerst, dass niemand es missverstehen kann,
wird es immer noch einen geben.
da ich ja eine private einladung für österreich geschickt habe, ist es leicht nachzuvollziehen wo das hauptziel liegt!!!
ich werde das gleich weiterleiten, das sie auf dem konsulat nachfragen soll, ob für ein schengener visa noch etwas spezielles gemacht werden muss...
Vorsicht, der Teufel hockt im Detail !! Buchst Du für sie auch eine Krankenversicherung, die in Deutschland gilt ?
Vermutlich kommt sie nämlich in München ohne das nicht aus dem Flughafen raus. Wenn doch, dann haben sie Dich, wenn was passiert, per Amtshilfe in Österreich am "A****"
Erkundige Dich lieber, bevor sie zurückfliegt ! Die deutschen Beamten sind ......
p.s.: Irgendwie bist du uneinholbar, solangsam sollte doch mein Fleiss belohnt werden, Achim !: wie wärs den mit "Hetman (Bohdan)"
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Heinz Mueller
Ukraine, Wissenswertes, Schönes, Land und Leute<br>
Kiew Christian Wellness Tours
das mit der krankenversicherung sollte doch eigentlich kein problem sein, innerhalb der EU, oder???? aber ich werd das noch mit einbringen, und sie das auf dem konsulat fragen lassen, sofern es soweit kommt, das sie nach münchen fliegen müsste!
den laut schengen abkommen ist es doch möglich mehrere länder mit einem visum zu besuchen, da kann ich mir nicht vorstellen das man dann für jedes land eine versicherung beantragen muss...
aber recht hast du schon, man sollte nie die beamten unterschätzen, weder in russland noch in deutschland noch in österreich oder sonst wo!!
P.S.: was ist ein "Hetman" ???
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Wenn du etwas noch so gut erklaerst, dass niemand es missverstehen kann,
wird es immer noch einen geben.
Die Krankenversicherungen, die z. B. vor dem deutschen Konsulat in Moskau verkauft werden, gelten grundsaetzlich fuer alle Schengen-Staaten oder auch für ganz Europa.
Vom Hören-Sagen weiß ich, dass vor einigen Jahren jemand erhebliche Probleme bei der Einreise über München hatte, der mit seinem Schengen-Visum nach Norditalien weiterwollte. Eine gute Freundin hatte Riesenärger mit den Österreichern, weil sie mit ihrem Mehrfach-Jahresvisum zwar häufig über den Wiener Flughafen in die EU einreiste, aber manchmal auch über andere Länder. Das nächste Jahresvisum wurde ihr daraufhin verweigert. Ich würde das Problem des ersten Einreise-Schengenlandes daher nicht ganz überschätzen.
Es ist leider so, dass Visabeamte und Grenzbuerokraten am liebsten jeglichen Reiseverkehr unterbinden wuerden, zur Not nehmen sie dafuer auch Gesetzesverstoesse in Kauf. Lt. Gesetz kann deine Freundin mit einem oesterreichischen Schengenvisum ueber Muenchen einreisen, praktisch kann es Schwierigkeiten geben.
Bzgl. der Krankenversicherung gibt es ziemlich sicher an den Grenzen keine Probleme, es kann nur fuer Dich teuer werden, sollte deine Freundin keine Krankenversicherung fuer Deutschland haben und medizinische Hilfe benoetigen. Die Rechnung bekommt dann derjenige, der die Einladung (Verpflichtungserklaerung) unterschrieben hat. Wir hatten einmal eine Bekannte (Freundin meiner Frau) zu Besuch, der die deutsche Botschaft in Moskau gesagt hat, dass sie keine Krankenversicherung braucht um zu uns zu Besuch zu reisen, da wir ja eine Verpflichtungserklaerung unterschrieben haben, fuer alle eventuell anfallenden Kosten aufkommen zu wollen. Folge: Da das Maedel fast gar kein Geld hatte, hat sie die gekaufte KV zurueckgegeben und ist ohne KV eingereist, die nach einem Fahrradunfall noetige Behandlung in Muenchen sowie eine KV fuer den Rest der Reise habe ich dann bezahlt. DANKE, deutsche Botschaft!!!
wenn dann würden wir, wenn das so funktioniert, die einreise immer über münchen machen (1,5h autofahrt statt 4,5h nach wien)!!!
krankenversicherung sollte eigentlich auch passen... da die familie nicht die ärmsten sind, und sehr auf das wohl ihrer tochter bedacht sind, werden die sämtliche vorsichtsmaßnahmen treffen die nötig sind, für eine sichere reise!
muss man eigentlich ein schengen visum extra beantragen, oder ist das automatisch jedes visum aus einem schengen land???
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Wenn du etwas noch so gut erklaerst, dass niemand es missverstehen kann,
wird es immer noch einen geben.
muss man eigentlich ein schengen visum extra beantragen, oder ist das automatisch jedes visum aus einem schengen land???
Bei der deutschen Botschaft ist ein BEsuchsvisum immer ein Schengenvisum. Alles andere macht ja auch wenig Sinn, da man sich ja hgerne Europa anguckt. Nationale Visa gibt es eigentlich nur noch, wenn iein Daueraufenthalt in D beabsichtigt ist und die ABH nach EInreise einen Aufenthaltstitel ausstellen muss.
hierbei geht es um eine private einladung über nur kurze zeit, nach österreich!!!
also sollte das ja dann automatisch ein schengen visum sein!!!
wenig sinn würde das andere wirklich machen, da muss ich dir recht geben, zumal es ja nichtmal mehr grenzen gibt, zwischen den ländern!!! sogar die lustigen orangen häusschen haben die abgerissen!!
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Wenn du etwas noch so gut erklaerst, dass niemand es missverstehen kann,
wird es immer noch einen geben.
Also um die Art des Visums solltest du dir keine Gedanken machen.
Auch mit einem nationalen Visum kannst du innerhalb des Schengener Raums reisen. Ein 'nationales Visum', also sowas wie eine Aufenhaltserlaubnis oder sowas ist quasi auch so eine Schengenvisum.... (natuerlich mit mehr Auflagen, aber auch Rechten)
Auch mit einem nationalen Visum kannst du innerhalb des Schengener Raums reisen. Ein 'nationales Visum', also sowas wie eine Aufenhaltserlaubnis oder sowas ist quasi auch so eine Schengenvisum.... (natuerlich mit mehr Auflagen, aber auch Rechten)
Das ist eine recht sportliche Aussage. Ich zitiere hier die Webseite der geliebten dt. Botschaft:
Deutsche Botschaft Moskau hat folgendes geschrieben::
Das Schengen-Visum und das nationale Visum.
Sie unterscheiden sich durch die Gültigkeitsdauer (das Schengen-Visum gilt für einen maximalen Aufenthalt von 90 Tagen im Halbjahr und berechtigt entweder zu einer oder zu mehreren Einreisen; das nationale Visum gilt zeitlich beschränkt für zunächst drei Monate, kann aber im Gegensatz zum Schengenvisum in Deutschland entsprechend dem Aufenthaltszweck beliebig verlängert werden. Sie unterscheiden sich ferner durch den Gültigkeitsbereich (das Schengen- Visum gilt für alle Schengen-Staaten - Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien - das nationale Visum zunächst nur für Deutschland) und schliesslich durch die Bearbeitungszeit (das Schengen-Visum wird innerhalb von 1-3 Arbeitstagen ausgestellt) und dadurch, dass Sie den Antrag für das Schengen-Visum in Russisch oder Deutsch ausfüllen können, denjenigen für das nationale Visum hingegen in Deutsch vorlegen müssen.
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