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Mitreiserecht der Ehefrau
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SvenH
Insider/in
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Anmeldungsdatum: 20.03.2004
Beiträge: 206
Wohnort: Schleiden/Eifel

BeitragVerfasst am: Fr Apr 30, 2004 11:23 am    Titel: Antworten mit Zitat

Metatron hat folgendes geschrieben::
ach, was will ich den mit schillingen!! und ausserdem ist das eh ein auslandskonto, also war da nie was mit schillingen!!! Cool


wow es wird ja immer düsterer Laughing
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Metatron
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 20.11.2003
Beiträge: 817
Wohnort: Tirol

BeitragVerfasst am: Fr Apr 30, 2004 1:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

jap, ich glaub ich werd mal karriere in der russenmafia machen!! Very Happy
_________________
Wenn du etwas noch so gut erklaerst, dass niemand es missverstehen kann,
wird es immer noch einen geben.
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bjrnwac
Pfadfinder/in
Pfadfinder/in


Anmeldungsdatum: 06.07.2004
Beiträge: 29
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Mi Okt 13, 2004 12:32 pm    Titel: Antworten mit Zitat

AnGro hat folgendes geschrieben::
..., aber wozu Deutschland einen Einkommensnachweis verlangt, ist mir schleierhaft. Wer ein armes Schwein ist, ist also nicht qualifiziert auslaendische Freunde einzuladen? Es ist eine Form der Entmuendigung seitens des Gesetzgebers. Entweder man ist mit dem Erreichen des 18. bzw. 21. Lebensjahres fuer sein Handeln verantwortlich oder nicht...


Sinn und Zweck dieser Regelung mit dem Einkommensnachweis in Dtl.: Der eingeladene Ausländer verursacht in Dtl. einen Schaden ohne entsprechenden Versicherungsschutz... oder er bleibt über die Gültigkeit seines Visums hinaus illegal in Deutschland, wer zahlt die Abschiebekosten? Verantwortlich ist in diesen Fällen der Einladende, daher der Einkommensnachweis, auch der Mietvertrag wird benötigt zur Überprüfung, ob die Wohnfläche ausreichend ist, um die eingeladene Anzahl von Gästen unterzubringen... (ich hatte hierbei etwas Schwierigkeiten als es im Wege meiner Hochzeit in Deutschland darum ging, die Familie meiner russischen Frau einzuladen... aber auch Deutsche Behörden lassen manchmal auf erstaunlich flexible Art und Weise mit sich reden...)
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AnGro
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 13.04.2004
Beiträge: 552
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Mi Okt 13, 2004 12:48 pm    Titel: Antworten mit Zitat

bjrnwac hat folgendes geschrieben::
...auch der Mietvertrag wird benötigt zur Überprüfung, ob die Wohnfläche ausreichend ist, um die eingeladene Anzahl von Gästen unterzubringen...

Ja verflixt nochmal, was geht es den Staat an, wie ich meine Gaeste beherrberge? Darf ich denn niemanden auf einer Luftmatraze schlafen lassen? Muss ich Wochen im Voraus Ferienwohnungen mieten und dies nachweisen, damit meinen Gaesten die Gnade einer Visaerteilung zu teil wird?
Jeder Arsch darf Kinder in die Welt setzen oder mit 18 Deutschland am Hindukusch verteidigen aber wenn er Gaeste einladen will muss er behoerdlich ueberpruefen lassen, dass seine Wohnung dafuer gross genug ist? Dass er eventuellen Schaden bezahlen kann? Ich darf doch auch ohne Privathaftpflicht Fahrradfahren gehen, oder? Ich finde ein Staat sollte nur regulierend eingreifen, wenn es absolut noetig ist, solche Art von Bevormundung ist voellig daneben.
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bjrnwac
Pfadfinder/in
Pfadfinder/in


Anmeldungsdatum: 06.07.2004
Beiträge: 29
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Mi Okt 13, 2004 12:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

leider ist es aber nunmal so, dass viele unehrliche Zeitgenossen nach dem Ablauf eines Visums in Dtl. bleiben. Dann werden sie evtl. irgendwo einmal illegal aufgefischt, Abschiebehaft, etc... Dieser ganze Weg bis hin zur Abschiebung kostet eine Menge Kohle und dies bezahlt ungerne der Staat (der ja sowieso nix hat...). Daher wird dann der Einladende über diese Verpflichtungserklärung herangezogen. Die Sache mit dem Mietvertrag find ich ebenfalls etwas übertrieben aber wie gesagt, in meinem Fall liessen die behörden mit sich reden (Einladung für 8 Personen trotz 35 m² Wohnung war kein Problem).
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AnGro
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 13.04.2004
Beiträge: 552
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Mi Okt 13, 2004 1:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das es nunmal eine Verpflichtungserklaerung gibt ist leider Tatsache. Das man dazu seine finanzielle Leistungsfaehigkeit darlegen muss finde ich unangebracht. Jeder muss selber wissen, was er sich leisten kann und einem finanziell Schwachergestellten z.B. den Besuch durch seine Verwandten zu verbieten finde ich ziemlich frech.
Es ist auch gut, dass Behoerden mit sich reden lassen, nur wozu muss es Gesetze geben, die so eine Wohnraumueberpruefung fordern? Das regt mich auf. Ich sage auch nicht, dass hier alles besser waere, denn hier gibt es so einen Ulk ja auch, aber deswegen finde ich es auch lange nicht gut und werde immer wenn moeglich allen sagen, dass mich so eine Bevormundung ankotzt. Nur so hat man die minimale Chance, dass sich vielleicht mal was aendert.
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