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werner
Insider/in
Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 117
Wohnort: Dresden
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Verfasst am: Mo Aug 09, 2004 5:09 am Titel: Krankenversichert in der alten Heimat |
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Hallo Leute,
braucht meine russische Ehefrau ( lebt schon 11 Jahre bei mir in Deutschland ), eine Auslandskrankenversicherung fuer den Besuch in Russland ? Wer hat da schon Erfahrungen gemacht ?
Vielen Dank von Werner |
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hc_blacki
Zar/iza
Anmeldungsdatum: 31.01.2004
Beiträge: 591
Wohnort: Moskau
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Verfasst am: Mo Aug 09, 2004 7:55 am Titel: |
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Hmmm Werner ich denke schon, zumal die ja auch nicht teuer ist und sicher ist sicher.
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Sibirier
Zar/iza
Anmeldungsdatum: 24.03.2004
Beiträge: 637
Wohnort: Moskau
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Verfasst am: Mo Aug 09, 2004 8:25 am Titel: .. |
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Also Werner ich denke auch, da sie keinen Versicherungsschutz mehr in Russland genießt, da sie hier weder arbeitet noch lebt.
Also besser eine Auslandkrankenversicherung abschließen. Bekommt dann sowieso eine bessere Behandlung hier.
Gruß
Sibirier
Zuletzt bearbeitet von Sibirier am Mo Aug 09, 2004 5:48 pm, insgesamt ein Mal bearbeitet |
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werner
Insider/in
Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 117
Wohnort: Dresden
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Verfasst am: Mo Aug 09, 2004 1:13 pm Titel: Reise nach Russland |
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Vielen Dank an Euch.
Werner |
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bjrnwac
Pfadfinder/in
Anmeldungsdatum: 06.07.2004
Beiträge: 29
Wohnort: Moskau
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Verfasst am: Mi Okt 13, 2004 11:41 am Titel: |
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Also sie braucht sicher keine deutsche Auslands-KV wenn sie Russin ist und von Dtl. nach Russland fährt! Allerdings würde ich dringend dazu raten eine solche Versicherung abzuschliessen, gerade wenn ihr euch länger in Russland aufhalten wollt!!!
Die Leistungen mit einer vernünftigen deutschen Auslands-KV sind doch recht angenehm (im Vergleich zur russischen Einheitsversicherung).
Für meine Frau habe ich jedenfalls eine deutsche Versicherung abgeschlossen, kostet ja auch kein Vermögen und wenn mal was passiert kann man sicheer etwas ruhiger schlafen... |
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AnGro
Zar/iza
Anmeldungsdatum: 13.04.2004
Beiträge: 552
Wohnort: Moskau
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Verfasst am: Mi Okt 13, 2004 11:45 am Titel: |
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Beachte auch hier: die meisten deutschen Auslandskrankenversicherungen gelten nur bei voruebergehenden Aufenthalten im Ausland, also bei vorhandenem/bleibendem deutschen Hauptwohnsitz. Steht im Kleingedruckten. |
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