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Visum fuer Ehegatten

 
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Dietrich
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 25.02.2004
Beiträge: 724
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Di Sep 14, 2004 3:34 pm    Titel: Visum fuer Ehegatten Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Ich war heute mit meiner Frau hier in Moskau los um fuer sie ein Visum zu beantragen. Wir leben in Moskau wollen aber natuerlich ab und an gerne meine Eltern besuchen. Dafuer kann man hier bei der Botschaft direkt eine Verpflichtungserklaerung ausstellen lassen (nicht kostenlos) und bekommt dann kostenlos ein Jahresvisum. Was man dabei beachten muss und wie es genau ablaeuft habe ich hier mal zusammengefasst.

Vielleicht hilft es mal irgendwem!


Verpflichtungserklaerung / Einladung

Vorraussetzungen / Benoetigt:
- Einer der beiden Ehepartner muss die deutsche Staatsbuergerschaft haben
- Der Deutsche muss seinen "Lebensmittelpunkt" in Russland haben.
- Pass des Deutschen wird benoetigt
- Passdaten der einzuladenen Person
- 20 Euro in Rubel: (z.Zt 720)


Kommentar:
- Am Eingang wurde ich zwar gefragt ob ich meinen Hauptwohnsitz in Moskau habe, allerdings hatte man mir vorher gesagt das sei nicht noetig. Ich solle nur per Pass und Visa nachweisen koennen das ich mich hauptsaechlich in Moskau aufhalte. Ich habe dann in dem Feld "Wohnhaft in" auf dem Formular fuer die Verpflichtungserklaerung direkt meine Moskauer (Registrierungs-)Adresse angegeben und es hat keinen interessiert das im Reisepass was anderes steht Smile
- Auf der zweiten Seite wird man nach Arbeitgeber gefragt. Aber man braucht da nichts nachweisen! Man sollte nur die Adresse des Arbeitgebers kennen und dort eintragen.
- Den Wisch muss man selber ausfuellen (in zweifacher Ausfertigung)


Visum

Vorraussetzungen / Benoetigt:
- Die o.G. Verpflichtungserklaerung
- Das (neue!!) Forumular der Botschaft fuer Schengenvisa (bereits ausgefuellt!!!). In zweifacher Ausfuehrung jeweils mit Foto versehen!
- Ein weiteres Passfoto (also insg. 3)
- Reisepass (noch mind. 1 Jahr und drei Monate gueltig!)
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses (wichtig!)
- Eine Versicherung fuer 180 Tage im Zeitraum von einem Jahr (ca. 60 Euro) (siehe Kommentar)
- Evtl. einen alten Pass wenn dort noch alte SchengenVisa drin sind. Auf jeden Fall braucht man das letzte Schengenvisum.
- Heiratsurkunde PLUS Fotokopie der Heiratsurkunde (Uebersetzung nicht notwendig).

Kommentar:
- Es werden staendig Leute weggeschickt, die eine Fotokopie des Passes oder der Heiratsurkunde nicht haben. Dann muss man extra einen neuen Termin beantragen und nochmal wiederkommen. Also dran denken!
- Versicherung: Eine Krankenversicherung ist unbedingt notwendig. Wir haben die direkt vor der Botschaft abgeaschlossen. Bei IngoStraxx. Wichtig ist (!!) das die Versicherung innerhalb eines Jahres 180 Tage lang gueltig sein muss!!! Also "полис дествител" muss ein Jahr sein und "дней" muss 180 sein! Gekostet hat die Police 61 Euro (2180 Rubel). Gueltig in: "Schengen"
- Wir hatten eine Apostille auf unserer Heiratsurkunde. Ich glaube nicht, dass es notwendig ist, weiss es aber nicht 100%tig.
- Das neue Formular der Botschaft ist zur Zeit nur von den russischen Seiten aus gelinkt. Von den deutschsprachigen Seiten aus gibt es nur das alte Formular. Unterscheidungsmoeglichkeit: Beide haben 4 Seiten. Das alte hat 25 Punkte und heisst "Antrag auf Erteilung eines Visums". Das Neue hat 48 Punkte und heisst "Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums".
Hier das Neue: http://www.deutschebotschaft-moskau.ru/de/willkommen/visa/formularschengen.pdf


Ablauf

- Zuerst besorgt man sich unter der gebuehrenpflichtigen Nummer 101 4433 einen Termin fuer die Abgabe des Visum-Antrages. Ich wuerde empfehlen den Termin nicht vor 10.30 Uhr (besser 11.00 Uhr) zu nehmen wenn man vorher noch die Einladung machen will. (die gibt es erst ab 9.00 Uhr) Man bekommt "Tor 6" und die Nummer eines Schalters genannt. Merken! Aufschreiben!
- An dem Tag geht man mind. 1 Stunde vorher (besser 1,5 oder 2) zur Botschaft.
- Wenn man noch eine Versicherung abschliessen muss, sollte man es jetzt machen!
- Danach zum ganz linken Eingang (Nummer 3 oder 4 glaube ich). Dort wird man dann mit seinem deutschen Pass eingelassen (Ehepartner kann man einfach mit reinnehmen)
- Dort um das orange Gebaeude herum und an der Hinterseite den zweiten (rechten) Eingang. (klingeln)
- Dort sagt man das man eine Verpflichtungserklaerung machen moechte und gibt nochmal seinen Pass kurz ab.
- Danach wartet man bis man dran ist. Sollte das Warten zu lange dauern, so sollte man spaetestens 30 Minuten vor dem Termin den man fuer das Visum hat nochmal Druck machen.
- Man erhaelt dann den Vordruck fuer die Verpflichtungserklaerung und muss ihn selber ausfuellen (zweifach!!). ACHTUNG! Noch nicht unterschreiben!
- Den unterschreibtr man dann im Beisein des Beamten und gibt ihn zusammen mit dem Pass ab.
- Danach sollte man den Wisch gestempelt zurueckbekommen. Man zahlt die 720 Rubel.
- Jetzt geht man direkt in die Visastelle (an der Vorderseite des orangen Gebaeudes, man ist schon dran vorbeigegangen!)
- Je nachdem ob man schon dran ist (Termin) stellt man sich an dem Fenster an, das einem bei der Terminabsprache gesagt wurde. Muss man warten kann man das direkt dort in dem Raum tun. Keine Ahnung ob die dort den Termin auch nochmal kontrollieren oder nur am Tor (welches man ja durch Benutzung des anderen Eingangs umgangen hat).
- Jetzt gibt man alle Unterlagen ab und diese werden dort direkt ueberprueft.
- Ist alles O.K. so erhaelt man einen Zettel und kann damit den Pass 2 oder 3 Tage spaeter abholen. (Eingang 3, Mo-Do 14.30 - 15.30, Fr 13.30 - 14:30)
- Das Visum ist (im Gegensatz zur Verpflichtungserklaerung kostenlos!)


Kommentare:

- Mittlerweile braucht man sein Handy nicht mehr zu Hause zu lassen. Man sollte es nur am Eingang zur Botschaft ausschalten!!
- Auf dem Antragsformular sind etliche Felder mit einem Stern gekennzeichnet. Diese braucht man eigentlich nicht auszufuellen wenn es sich bei "Einladenen" um den Ehegatten handelt. Dies sind die Punkte 19, 20, 28, 30-36. Dafuer muss man Punkt 43 ausfuellen. Unser Sachbearbeiter wollte trotzdem in 30 und 31 die Daten fuer die Gueltigkeit des Visums haben. Also ein Jahr (z.B. 1.10.04 und 30.9.05)
- In Punkt 25 (Aufenthaltsdauer) muss man 180 (Tage) eintragen!
- Bei Reisezweck (29) hatte ich Besuchsreise angekreuzt, das Visum wird aber wohl ein Business-Visum. Ist wahrscheinlich fuer ein Jahresvisum nicht anders moeglich...
- Fotos sollten auf den Antrag geklebt sein!

- Prinzipell kann man auch Einladungen fuer andere Leute ausstellen (schwiegermutter etc). Ich weiss allerdings nicht ob man dann nicht vielleicht doch einen Verdienstnachweis oder so braucht. Auf jeden Fall ist das Visum in dem Fall natuerlich dann nicht kostenlos!!!


Das wars soweit. Wer noch Fragen hat... immer her damit!

Dietrich.
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achim
Site Admin
Site Admin


Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 391
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Di Sep 14, 2004 3:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Super!!!
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bjrnwac
Pfadfinder/in
Pfadfinder/in


Anmeldungsdatum: 06.07.2004
Beiträge: 29
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Mi Okt 13, 2004 10:47 am    Titel: kurze Zwischenfrage Antworten mit Zitat

wenn meine Frau (obwohl wir in Moskau leben) eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hat, ist die Einreise nach Deutschland denke ich doch auch kein größeres Problem, oder sehe ich das etwa falsch?
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AnGro
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 13.04.2004
Beiträge: 552
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Mi Okt 13, 2004 10:49 am    Titel: Antworten mit Zitat

Solange sie einen Hauptwohnsitz in Deutschland hat duerfte das klargehen. Verlegt sie aber ihren offiziellen Lebensmittelpunkt ins Ausland (z.B. Russland), so ist normalerweise die Aufenthaltsgenehmigung futsch. Wir hatten das Problem mit einem deutschen Kollegen und seiner auslaendischen Frau, deswegen arbeitet er fuer uns in Deutschland und nicht hier.
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bjrnwac
Pfadfinder/in
Pfadfinder/in


Anmeldungsdatum: 06.07.2004
Beiträge: 29
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Mi Okt 13, 2004 11:19 am    Titel: Antworten mit Zitat

ja, das ist mir soweit auch bekannt. Steht ja schliesslich auch so im gesetz... Deshalb habe ich mir von der deutschen Ausländerbehörde VOR der Ausreise bestätigen lassen, dass quasi als Ausnahmeregelung- die Aufenthaltserlaubnis nicht erlöscht. Dies wäre ja normalerweise nach 6 Monaten dauerhaftem Auslandsaufenthalt der Fall.
Ich wollte nur nachfragen ob jemand in dieser Richtung schon Erfahrungen sammeln konnte. Denn Recht und Realität liegen bekanntlich hin und wieder weit auseinander...
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