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geschaeftsvisum privat nutzen?

 
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cookiey
Anfänger/in


Anmeldungsdatum: 19.04.2004
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: Mo Apr 19, 2004 1:39 pm    Titel: geschaeftsvisum privat nutzen? Antworten mit Zitat

hallo zusammen,

ich war in letzter zeit beruflich in russland und bin daher im besitz eines mehrmaligen geschaeftsvisums.
kann ich mit diesem visum auch privat nach russland, z.b. moskau reisen, obwohl diese private reise nix mit dem geschaeftlichen zu tun hat?

gruss,
rene
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Dietrich
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 25.02.2004
Beiträge: 724
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Mo Apr 19, 2004 1:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rene,

wie hast du denn dein Visum registrieren lassen?
Hast du das Jahresvisum wirklich von der Firma die du dort besucht hast, oder ueber eine Agentur?

Solange du dich (und dein Visum) drueben registrieren lassen kannst, sollte es eigentlich kein Problem geben. Bis wann gilt denn deine Registrierung (siehe Stempel)

Falls du dich allerdings neu registrieren lassen musst, dann weiss ich nicht, ob du das ein Hotel machen lassen kannst. Muss wahrscheinlich von der Organisation gemacht werden, die die Einladung ausgestellt hat...
Wenn die das macht (oder deine Registrierung noch gueltig ist), dann kann doch eh keiner kontrollieren ob du da nun arbeitest oder nur Urlaub machst.

Wenn du natuerlich oefter fuer laengere Zeit andere Orte besuchen willst, dann muesstest du dich da jedesmal wieder registrieren lassen....

Dietrich.
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Sebastian Brandt
Insider/in
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Anmeldungsdatum: 20.07.2003
Beiträge: 124
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Mo Apr 19, 2004 2:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ein mehrmaliges Geschäftsvisum ermöglicht auch Privatreisen an beliebige Orte innerhalb Russlands.

Allerdings sind die Registrierungsvorschriften zu beachten.
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cookiey
Anfänger/in


Anmeldungsdatum: 19.04.2004
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: Mo Apr 19, 2004 5:29 pm    Titel: danke fuer die antworten... Antworten mit Zitat

...und "registrierungsvorschriften beachten" heisst, sich vor ort polizeilich zu melden?
die frau von der russischen botschaft in berlin meinte, dies waere erst bei aufenthalt von mehr als drei tagen notwendig.
ist das richtig?

gruss,
rene
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Sebastian Brandt
Insider/in
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Anmeldungsdatum: 20.07.2003
Beiträge: 124
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Mo Apr 19, 2004 5:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Spätestens 72 Stunden nach der Einreise müssen Sie registriert sein, um ganz genau genau zu sein. Wenn Sie auf Ihrer Privatreise einmal (im Hotel etwa) registriert worden sind, wird die Registrierung in der nächsten Stadt, die Sie besuchen, zumeist nicht nötig sein. Doch Obacht: Ausnahmen bestätigen die Regel!
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Dietrich
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 25.02.2004
Beiträge: 724
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Di Apr 20, 2004 8:13 am    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn du nur in Hotels uebernachtest, dann lass dir einfach ueberall einen Stempel auf dein Visum stempeln...
Wenn du irgendwo privat uebernachtest, dann solltest du zumindest am Anfang der Reise irgendwo registriert worden sein. Und jederzeit nachweisen koennen, das du dort wo du gerade bist, erst weniger als 3 Werktage bist und dich daher noch nicht registrieren konntest!

Am einfachsten ist, sich wie ein Middle-Class Russe zu kleiden und nicht weiter aufzufallen. Dann sind die Chancen nicht kontrolliert zu werden am hoechsten Smile Also nicht ueberall alles fotografieren wenn irgendwo Milizia rumsteht Smile

Dietrich
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AnGro
Zar/iza
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Anmeldungsdatum: 13.04.2004
Beiträge: 552
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Di Apr 20, 2004 8:44 am    Titel: Antworten mit Zitat

Passt vielleicht nicht hierher, aber in der Izvestia war gestern ein interessanter Artikel:
http://www.izvestia.ru/community/article70957
Es geht da um Registrierungs- und Anmeldeprozeduren. Die Zeitung fragt immer nach, warum und weshalb vieles so umstaendlich ist und ob man die Verfahren nicht vereinfachen kann. Die Antworten kurz zusammengefasst: Es liegt an den Gesetzen und wir haben kein Geld. Gesetze sind sozusagen Gottgegeben und Geld nicht. Somit ist man machtlos, die Situation wird sich also nicht aendern. Wir werden weiter bei Behoerden willkuerlich wie Verbrecher behandelt, einfach weil die Gesetze so sind. Nur: der Milizionaer auf der Strasse darf keine Strafe fuer fehlende Registration erheben, dazu muesste er den Deliquenten mindestens seinem Chef zufuehren. Ob das angenehmer ist?
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Dietrich
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 25.02.2004
Beiträge: 724
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Di Apr 20, 2004 10:59 am    Titel: Antworten mit Zitat

AnGro hat folgendes geschrieben::
....der Milizionaer auf der Strasse darf keine Strafe fuer fehlende Registration erheben, dazu muesste er den Deliquenten mindestens seinem Chef zufuehren. Ob das angenehmer ist?


Nein, aber es gibt ihm mehr Moeglichkeit fuer "Spielchen".
Entweder man zahlt xxxx Rubel oder man wird erstmal mit auf die Wache genommen, damit der Chef dann die Registrierung ueberprueft!
Ausserdem will der Chef bestimmt auch (noch) was.

Dietrich.
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Sebastian Brandt
Insider/in
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Anmeldungsdatum: 20.07.2003
Beiträge: 124
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Di Apr 20, 2004 11:35 am    Titel: Antworten mit Zitat

500 Rubel für den Milizionär hatte sich im letzten Jahr in meinem Bekanntenkreis als okaye Bestechungssumme herauskristallisiert.

Aber Obacht: das kann mehr werden, falls zum Beispiel der Abflugtermin des Fliegers in die Heimat bereits nach Minuten zu zählen ist, man auf eine gewisse Zeitnot aufmerksam macht und seinen Koffer dabei hat. Dann ist es gut, noch ein paar hunderter mehr dabei zu haben (wobei die Währung prinzipiell egal ist, aber in Rubel kommt man am billigsten weg).

Auch wichtig: niemals den Zu-Bestechenden einen Einblick in den Umfang des potenziellen Budgets geben.


Zuletzt bearbeitet von Sebastian Brandt am Di Apr 20, 2004 12:09 pm, insgesamt ein Mal bearbeitet
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Sebastian Brandt
Insider/in
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Anmeldungsdatum: 20.07.2003
Beiträge: 124
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Di Apr 20, 2004 11:38 am    Titel: Antworten mit Zitat

Und man sollte das ganze natürlich diskret machen. Der korrupte Staatsdiener liebt die Öffentlichkeit nicht so.
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Sebastian Brandt
Insider/in
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Anmeldungsdatum: 20.07.2003
Beiträge: 124
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Di Apr 20, 2004 12:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Lustig in dem von AnGro verlinkten Izwestija-Artikel mit den MWD-Tschinowniki ist das ja mit den Quoten für die Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung: 2004 erhalten in Moskau 1500 Ausländer eine, das entspricht also etwa einem Promille. Hat Mehr Luzhkow entschieden.

Es würde mich nicht wundern, wenn Moskau diese Quote hauptsächlich mit Söldnern, ehemaligen höheren Armee-Angehörigen und sonstigen Würdentragern nebst Familien-Clan aus dem "nahen Ausland" füllt.

Eventuell ist es keine schlechte Idee, sich den wid na zhitelstvo in - sagen wir - der Republik Komi zu besorgen und dann erst eine Moskauer Registrierung anzuvisieren.
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northstar
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Anmeldungsdatum: 14.10.2003
Beiträge: 171
Wohnort: Hamburg, St. Petersburg

BeitragVerfasst am: Di Apr 20, 2004 2:19 pm    Titel: Aufenthaltsgenehmigung in der Republik Komi Antworten mit Zitat

хитрый подход, г-н Брандт.
Совок жил, жив и будет жить!

Kurz und knapp: die kleptokratische Bürokratur und das Leben mit ihr geht weiter, wie in den Jahrzehnten zuvor.
_________________
gerhard

www.avenida24.de
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Sebastian Brandt
Insider/in
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Anmeldungsdatum: 20.07.2003
Beiträge: 124
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Di Apr 20, 2004 6:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Erst jetzt gesehen, dass ein MWD-Tschinownik am Ende des oben verlinkten Izwestija-Artikels einen Beschwerdeführer zitiert: "Зачем вы заставляете мою 80-летнюю бабушку сдавать анализ на СПИД?" ... Все эти нормы прописаны в законе. Мы - исполнители."

Also muss auch die 80-jährige Babuschka zum AIDS-Test.

Ich kriege bei Begründungen a la "ich führe ja nur eine Anweisung aus" immer so einen Kloß im Hals und muss an Verwandte denken, deren Mörder nach dem Krieg ungerührt auch solchen Unsinn vorbrachten.

In Deutschland wurde nur ein verschwind kleiner Bruchteil der Täter einem rechtstaatlichen Prozess zugeführt (und - wenn überhaupt - zumeist zu kurzen, in der Regel schnell zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafen verurteilt). In Russland wurde keiner der "Ispolnitel" oder Verantwortlichen einer wirklichen Gerechtigkeit zugeführt. Einige Mörder dort hat es dort immerhin selber bei späteren - ebenso verbrecherischen - Säuberungen erwischt.

Hoppla, abgeschwiffen! Ich wollte jetzt auch nichts gleichsetzen, sondern nur institutionelle Vererbungslinien aufzeigen, Seelenverwandtschaften der Apparate, sozusagen, in zwei Ländern, die den absurden Begriff des Volksfeindes bzw. Fremdvölkischen zu einer Vernichtungsindustrie ausbauen konnten.
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