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(russische) Aufenthaltsgenehmigung
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Joerg
Berater/in
Berater/in


Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 79
Wohnort: Orenburg

BeitragVerfasst am: Do März 25, 2004 5:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also mein Papier habe ich noch nicht - soll nach Aussage der Sachbearbeiterin bei Owir aber fertig sein, nur der Chef muss noch unterschreiben, und so liegt der Vorgang also erst mal auf dessen Schreibtisch - seit 2 Wochen. Abholen muss ich die Papiere, Stempel und
was sonst noch aber bei Passport na Stol, das ist dann 3 KM entfernt und wird durch OWIR aber nur einmal in der Woche mit Post versorgt. Also Maerz ist nicht mehr. So lasse ich jetzt erst mal mein Visa verlaengern -
laueft am 10.4 ab, und man weiss ja nicht, was denen bei Passport na Stol noch einfaellt.
Ueberigens ist in den vorherigen Wortbeitraegen eines nicht klar geworden, Dietrich, HC Blecki und meine Wenigkeit werden nach dem Gesetzt behandelt, das seit Juni in Kraft ist, Andreas Klein hatte also noch andere Rahmenbedingungen; und dieses neue Gesetzt soll nach einer Meldung der MDZ aus September ( ? ) inzwischen schon wieder zur Modifizierung in die Duma. Also fuer alle die das spaeter machen kann das wieder was Anderes bedeuten. Gesetzte haben in Russland manchmal
halt das Verfallsdatum eines Joghurts.
Ach ja, HC Blecki : hier in Orenburg darf man noch einen Test ueber ev. Geschlechtskrankheiten machen, das ist sehr aufregend, wenn Du mit
heruntergelassener Hose vor dem Doc stehst, der mit der Zigarette im Mundwinkel dann waehrend des Kreuzwortraetsels einen Abstrich oder wie das sonst heissen mag nimmst. Scheint Dir ja gluecklicherweise erspart zu bleiben.

Gruss Joerg
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Sibirier
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 24.03.2004
Beiträge: 637
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Do März 25, 2004 6:17 pm    Titel: Meine Aufenthaltsgenehmigung Antworten mit Zitat

Also ich habe die Aufenthaltsgenehmigung wie folgt erhalten:

1. Mein Visum wurde 2 x verlängert. Da die Dauer ca. 3 Monate gedauert hat.
2. Ich mußte ein paar Rubel für die Ausländerbehörde bezahlen.
3. 4 Paßbilder abgeben (Schwarz-weiß)
4. beglaubigte Kopien des Inlands- und Reisepasses
5. Nachweis über Geldmittel
6. AIDS-Test
7. Bestätigung meiner Frau, dass ich bei Ihr in der Wohnung leben darf
8. beglaubigte Kopien der Heiratsurkunde

Meine Frau wurde noch einmal befragt.

Antragstellung war Anfang November 2002/Aufenthaltsgenehmigung Ende Januar erhalten. Gültigkeit für 5 Jahre.

Anschließend mußte ich dann die sogenannte Propiska (Registrierung über Wohnsitz) eintragen lassen.

Aufpassen, wenn man längeren Zeitraum ausserhalb des Wohnsitzbereiches aufhält (in Rußland) muß man die Genehmigung (formloser Antrag) der Ausländerbehörde einholen.

Arbeitsgenehmigung ist nicht gleich mit der Aufenthaltsgenehmigung. Muß man zu einer besonderen Behörde. Dort reicht jedoch nur eine beglaubigte Kopie der Aufenthaltsgenehmigung und ich habe diese am gleichen Tag erhalten.

Gruß

Sibirier
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hc_blacki
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 31.01.2004
Beiträge: 591
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Do März 25, 2004 6:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Sibirier wie genau verhält es sich mit Punkt 5. Nachweis über Geldmittel?
Ich meine ich lebe jetzt in Moskau und mein Erspartes hält nicht ewig.
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Sebastian Brandt
Insider/in
Insider/in


Anmeldungsdatum: 20.07.2003
Beiträge: 124
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Do März 25, 2004 6:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Na, Glückwunsch Joerg!

p.s. "Passport na Stol" ist ein guter Witz!
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Sibirier
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 24.03.2004
Beiträge: 637
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Fr März 26, 2004 8:55 am    Titel: Aufenthaltsgenehmigung Antworten mit Zitat

Also mit dem Geldmittel war es so, ich habe 1.000 EURO auf die Sperbank eingezahlt. Kopie des Sparbuches.

Fernerhin habe ich die Kopien der Zollerklärung beigelegt. Das hat gelangt.

Gruß

Sibirier
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